Finanzierung
Wenn alltägliche Aufgaben schwerer fallen, stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen verlässlich zur Seite. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen und Finaizierungsmöglichkeiten mit Ihrer Pflegestufe infrage kommen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei den entsprechenden Anträgen.
Wir begleiten Sie zur passenden Pflegestufe
Erstgespräch
Gemeinsam besprechen wir den Unterstützungsbedarf im Alltag, welche Pflegestufe in Frage kommt und welche Leistungen Ihnen zustehen. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre persönliche Situation.
Antragstellung
Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Unterlagen und kümmerns uns um die Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Begutachtung
Damit Sie bestens vorbereitet sind, besprechen wir gemeinsam Ihre persönliche Situation und bereiten Sie gezielt auf die Begutachtung vor. Auch nach der Begutachtung stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite. Wir prüfen den Bescheid, beantworten offene Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf bei weiteren Schritten.
Finanzierungsmöglichkeiten
Pflegegeld
Das Pflegegeld unterstützt Menschen mit Pflegebedarf dabei, notwendige Hilfe und Betreuung selbstbestimmt zu organisieren. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und wird in sieben Pflegestufen eingeteilt.
Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
- ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
Pflegegeld 2026
Quelle: PVA Jänner 2026
| Pflegestufe | Monatsbetrag 2026 | Pflegebedarf pro Monat | Entlastung |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe 1 | 206,20 EUR | über 65 Stunden | Schon mit Stufe 1 können Sie kleine Hilfen im Alltag wie Einkaufen, Putzen oder Wäschepflege über Ihr Pflegegeld finanzieren. |
| Pflegestufe 2 | 380,10 EUR | über 95 Stunden | Mit Stufe 2 steht in der Regel mehr Budget für regelmäßige Unterstützung im Haushalt zur Verfügung, damit alltägliche Aufgaben zuverlässig übernommen werden. |
| Pflegestufe 3 | 592,60 EUR | über 120 Stunden | Die Entlastung kann umfangreicher geplant werden. Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag sichern eine stabile Struktur und erhalten Ihre Lebensqualität. |
| Pflegestufe 4 | 888,50 EUR | über 160 Stunden | Der Unterstützungsbedarf ist sehr hoch. Neben intensiver Organisation im Haushalt entlasten planbare Einsätze auch pflegende Angehörige spürbar. |
| Pflegestufe 5 | 1.206,90 EUR | über 180 Stunden plus außergewöhnlicher Betreuungsaufwand | Sie sind in vielen Bereichen des Alltags auf Hilfe angewiesen. Umfassender Einsatz von Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag stellt sicher, dass hauswirtschaftliche Tätigkeiten vollständig abgedeckt sind. |
| Pflegestufe 6 | 1.685,40 EUR | über 180 Stunden rund um die Uhr Betreuungsbedarf | Schwerpflegebedürftigkeit erfordert eng getaktete Unterstützung. Wir organisieren breite Entlastung im Haushalt und bei Wegen außer Haus. |
| Pflegestufe 7 | 2.214,80 EUR | über 180 Stunden plus vollständige Lähmung oder ähnlichem Bedarf | Bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand braucht es maximale Entlastung im Alltag. Wir bieten verlässlich alle hauswirtschaftlichen und begleitenden Leistungen. |
Angehörigenbonus
Pflegende Angehörige, die den Großteil der Betreuung übernehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Angehörigenbonus erhalten. Dabei handelt es sich um eine steuerfreie Geldleistung in Höhe von 134,30€, die unter folgenden Bedingungen gewährt wird:
- Anspruch auf Pflegestufe 4 oder höher
- die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 1 Jahr überwiegend zu Hause gepflegt
- die pflegende Person ist nahe Angehörige und erbringt die Pflege zum größten Teil
- das durchschnittliche Einkommen des pflegenden Angehörigen beträgt nicht mehr als 1.710,90€ netto pro Monat
Der Bonus wird direkt an die pflegende Person ausgezahlt und kann für Ausgaben rund um die Pflege genutzt werden, beispielsweise für Haushaltshilfe oder Unterstützung im Alltag.
Pflegekarenzgeld
Das Pflegekarenzgeld ist ein persönlicher Einkommensersatz während Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit und wird als Geldleistung ausbezahlt. Es kann verwendet werden, um Leistungen eines privaten Anbieters für Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag zu bezahlen. Während einer Pflegekarenz beträgt das Pflegekarenzgeld grundsätzlich rund 55 % des bisherigen Nettoeinkommens. Bei einer Pflegeteilzeit wird es anteilig ausbezahlt.
Private Zuzahlung
Sie können unsere Leistungen jederzeit auch prvat bezahlen – zum Beispiel, wenn Sie noch auf einen Bescheid warten oder mehr Hilfe benötigen, als ihr Budget abdeckt.
NÖ Pflege- & Betreuungsscheck
Der NÖ Pflege- & Betreuungsscheck unterstützt pflegebedürftige Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich mit einer jährlichen Geldleistung i.H.v. 1.000 Euro. Diese werden Ihnen direkt überwiesen und müssen jährlich neu beantragt wreden.
Anspruch besteht bei Bezug von Pflegegeld – bei Erwachsenen grundsätzlich ab Stufe 3, bei Demenz bereits ab Stufe 1 oder 2 mit ärztlicher Bestätigung, bei Minderjährigen ab Stufe 1. Die Förderung wird nicht auf andere Leistungen der NÖ Sozialhilfe angerechnet.
Häufige Fragen zu unserem Angebot
Wie erhalte ich Pflegegeld?
Sie erhalten Pflegegeld, wenn ein dauerhafter Unterstützungsbedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht, der Pflegebedarf mehr als 65 Stunden pro Monat ausmacht und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich liegt. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger, formlos oder online mit ID Austria; anschließend werden Sie von einer Ärztin, einem Arzt oder einer diplomierten Pflegefachperson begutachtet und erhalten einen Bescheid über die Pflegestufe. Die Auszahlung beginnt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung und erfolgt monatlich im Nachhinein, insgesamt zwölfmal pro Jahr.
Wie lange erhalte ich Pflegegeld?
Die Dauer richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und der Genehmigung durch den Versicherungsträger. Sie erhalten Pflegegeld so lange, wie die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Unterstützt mich die AGFH bei Anträgen?
Ja, wir beraten Sie umfassend zu Ihren individuellen Möglichkeiten (Pflegegeld, Angehörigenbonus, Pflegekarenzgeld, in NÖ zusätzlich Pflege- & Betreuungscheck) und unterstützen Sie bei organisatorischen Fragen, Anträgen und notwendigen Unterlagen. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung für Sie infrage kommt und wie die Finanzierung bestmöglich gestaltet werden kann. So sorgen wir dafür, dass Sie schnell und unkompliziert die passende Hilfe im Alltag erhalten.
Wie schnell kann die AgfH Unterstützung vermitteln?
Unsere geschulten Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter, die individuell auf Ihre persönliche Situation und Ihren Bedarf zugeschnitten sind, können kurzfristig vermittelt werden. Ob Hilfe im Haushalt oder Unterstützung bei Alltagsaufgaben, wir organisieren die passende Unterstützung in kurzer Zeit.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme klären wir gemeinsam Ihren Bedarf, prüfen die Finanzierung über Ihr Pflegegeld und stimmen die erforderlichen Unterlagen ab.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen Einkäufe, Wohnungsreinigung, Wäschepflege, die Zubereitung einfacher Mahlzeiten, kleine organisatorische Erledigungen sowie die Begleitung zu Arzt oder Behörde. So erhalten Sie zuverlässige und individuelle Unterstützung zu Hause, die spürbar entlastet und Zeit für Erholung, Familie und persönliche Prioritäten schafft.